Die Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker orientieren sich am Umfang der Untersuchung und Behandlung,
dem erforderlichen Zeitaufwand, den durchzuführenden Maßnahmen inkl. Materialkosten und dem Schwierigkeitsgrad der Erkrankung.

Als Grundlage zur Rechnungsstellung gilt das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH),
ein Verzeichnis mit Durchschnittsbeiträgen aus dem Jahr 1985.
Dies gilt als Orientierung und muss dem aktuellen Marktwert angepasst werden.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nicht die Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen.
Private Krankenkassen übernehmen sie, jedoch in unterschiedlichem Umfang.
Ebenso gilt dies für Behördenbedienstete und Beamte und deren Beihilfe.

Das vereinbarte Honorar zwischen Heilpraktiker und Patient ist verbindlich und unabhängig
von der Krankenkassen-Erstattung bzw. Beihilfestellen zu zahlen.
Heilpraktikerkosten können steuerlich geltend gemacht werden.